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Beglaubigte Übersetzungen vom beeidigten Übersetzer


Beglaubigte Übersetzungen, die anerkannt werden


Behörden verlangen häufig beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und Dokumenten. Dabei kann es sich um Übersetzungen von Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden oder von Verträgen aller Art handeln. Die Beglaubigung darf nur von einem staatlich geprüften und bei Gericht beeidigten Übersetzer durchgeführt werden, der die korrekte und vollständige Übertragung des Originaldokuments in die Zielsprache garantiert. Hierzu versieht er die übersetzte Urkunde am Ende mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Beglaubigungsstempel und seiner Unterschrift.


Ich erstelle beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und amtlichen Dokumenten aus dem Spanischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Spanische.


Alexandra Wunder, meine Qualifikation:
vom Landgericht Mannheim offiziell bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin


Als durch das Landgericht Mannheim ermächtigte Übersetzerin erstelle ich beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und amtlichen Dokumenten aus dem Spanischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Spanische.


Hier finden Sie eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen zu dem Thema Beglaubigte Übersetzungen


Ist die Vorlage des Originaldokuments erforderlich?

Für eine beglaubigte Übersetzung ist kein Originaldokument nötig. Sie können die zu übersetzende Urkunde einscannen oder abfotografieren und per E-Mail zusenden. Am Ende der Übersetzung vermerkt der Übersetzer, ob ihm die Urkunde im Original oder in Kopie vorgelegt wurde. Einige Behörden verlangen, dass die beglaubigte Übersetzung auf der Grundlage des Originals gefertigt werden muss. In diesem Fall kann das Originaldokument dem Übersetzer entweder persönlich, zum Beispiel bei Abholung, zur Einsicht vorgelegt, oder per Einschreiben zugesandt werden.



Was ist eine Überbeglaubigung?

Bestimmte Urkundenübersetzungen, die für Zwecke im Ausland (Spanien oder Südamerika) bestimmt sind , müssen mit einer „Überbeglaubigung“ versehen werden. Dazu sind nach der Fertigstellung der beglaubigten Übersetzung zum einen die notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers und zum anderen die Überbeglaubigung (Apostille - Beglaubigung) durch das zuständige Landgericht nötig.

Bereits vor der Auftragserteilung sollte mit dem Übersetzer besprochen werden, ob zusätzliche Beglaubigungen von ihm einzuholen sind!

Was ist eine Apostille und eine Legalisation?

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie „legalisiert“ sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Diese Bestätigung erfolgt in Form der sogenannten Apostille bzw. Legalisation . Dies gilt entsprechend für die Anerkennung deutscher Urkunden im Ausland. Da sowohl die Apostille als auch die Legalisation mit übersetzt werden muss, ist es unumgänglich sich bei der Behörde, bei der die jeweilige Urkunde vorgelegt werden soll vor Auftragserteilung zu informieren, ob und welche Beglaubigungsform verlangt wird!


Legislation | Apostille


Manche Urkundenübersetzungen müssen mit einer „Überbeglaubigung“ versehen werden. Überbeglaubigungen gibt es in zwei Formen: als sogenannte Legalisation und als Apostille.


  • Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die "Haager Apostille" ersetzt.
  • Die "Haager Apostille" ist – ebenso wie die Legalisation - die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Sie wird jedoch – anders als bei der Legalisation - von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig.

    Mitgliedsstaaten des multilateralen Haager Übereinkommens finden Sie hier:

Mein Service umfasst auf Anfrage die Einholung von Apostillen und Überbeglaubigungen für die Legalisation beim

Landgericht Mannheim


In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit für eine beglaubigte Übersetzung durchschnittlicher
Länge 3-4 Tage. In dringenden Fällen versuche ich kürzere Bearbeitungszeiten zu ermöglichen.


So funktionierts


1. Anfrage senden:
Bitte scannen Sie die zu übersetzenden Dokumente ein und senden Sie sie über mein Kontakformular an mich oder per E-Mail an  info@uebersetzungsdienst-spanisch.de oder senden Sie die Dokumente per Post an: Alexandra Wunder Bruchhäuser Weg 14 C 68723  Plankstadt oder geben Sie die Dokumente direkt bei mir ab . Bitte geben Sie den gewünschten Liefertermin an.
2. Angebot erhalten:

Ich erstelle Ihnen schnellstmöglich per E-Mail ein unverbindliches, individuelles Angebot mit Preisangabe und möglichem Liefertermin
3. Auftrag erteilen:

Danach können Sie Ihre Übersetzung per E-Mail in Auftrag geben.
4. Bei Bedarf senden Sie mir das Original per Einschreiben zu oder bringen es persönlich vorbei. (Bitte klären Sie vorab, ob Sie eine beglaubigte Übersetzung des Originaldokuments benötigen, oder ob eine beglaubigte Übersetzung der Kopie des Originaldokuments ausreicht)
5. Nach Fertigstellung der beglaubigten Übersetzung sende ich Ihnen per E-Mail eine Versandbestätigung mit Angabe der Sendungsnummer. Nach etwa zwei Werktagen erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung per Einschreiben.
6. Rechnung bezahlen:
Zusammen mit der Übersetzung erhalten Sie die Rechnung, die innerhalb der nächsten 10 Tage zu begleichen ist.



Beispiele für beglaubigte Übersetzungen (Spanisch/Deutsch) folgender Textarten:


Abschlusszeugnis, Abiturzeugnis, Abstammungsurkunde, Adoptionsurkunde, Apostille, Aprobationsurkunde, Ärztliches Attest, Anerkennung der Vaterschaft, Anmeldebestätigung, Arbeitszeugnis, Aufenthaltsbescheinigung, Auszug aus dem Geburtseintrag, Auszug aus dem Grundbuch, Auszug aus dem Heiratseintrag, Beglaubigte Abschrift, Bescheinigungen, BA-Urkunde, Beschlüsse, Bewerbungen, Diplomurkunde, Diplomzeugnis, Ehefähigkeitszeugnis, Eheurkunde, Einverständniserklärung, Erbschein, Fahrerlaubnis, Fahrzeugschein, Führerschein, Führungszeugnis, Geburtsurkunde, Gerichtsurteil, Gewerbe-Anmeldung, Gewerbe-Abmeldung, Grundbuchauszug, Handelsregisterauszug, Heiratsurkunde, IHK-Urkunde, Kaufvertrag, Klageschriften, Ledigkeitsbescheinigung, Meldebescheinigung, Mietvertrag, Namensänderungsurkunde, Praktikumszeugnis, Promotionsurkunde, Prüfungszeugnis, Scheidungsurteil, Schulbescheinigung, Schulzeugnis, Sterbeurkunde, Taufschein, Testament, Universitätszeugnis, Verdienstbescheinigung, Zeugnis, Zeugnis über die ärztliche Prüfung, Zulassung




Beglaubigte Spanisch-Übersetzungen


Beglaubigte Spanisch-Übersetzungen im Rhein-Neckar-Kreis: Brühl, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Heddesheim, Hirschberg, Hockenheim, Ilvesheim, Ketsch, Ladenburg, Leimen, Neckargemünd, Neckarsteinach, Nußloch, Oftersheim, Plankstadt, Sandhausen, Schönau, Schriesheim, Schwetzingen, Sinsheim, St. Leon-Rot, Walldorf, Weinheim, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen.


Beglaubigte Spanisch-Übersetzungen im Neckar-Odenwald-Kreis: Mosbach, Buchen, im Kreis Bergstraße: Bensheim, Bürstadt, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Viernheim, in Rheinland-Pfalz: Ludwigshafen am Rhein, Worms, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Frankenthal, Landau in der Pfalz, und im Rhein-Main-Gebiet: Frankfurt am Main, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Rüsselsheim am Main.


Beglaubigte Spanisch-Übersetzungen in Baden-Württemberg: Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Heilbronn, Pforzheim, Baden-Baden, Lörrach, Rastatt, Bruchsal, Bretten, Neckarsulm, Mosbach, in Hessen: Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach am Main, Hanau, Rüsselsheim am Main, Bad Homburg, Dreieich, Bensheim, Viernheim, Lampertheim, Bad Nauheim, Heppenheim, Pfungstadt, in Rheinland-Pfalz: Mainz, Worms, Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Kaiserslautern, Neustadt an der Weinstraße, Landau in der Pfalz, Frankenthal.


Beglaubigte Spanisch-Übersetzungen in Deutschland: Berlin, Hamburg, München, Nürnberg, Bonn, Bremen, Dresden, Leipzig, Hannover.


  Kontaktaufnahme


  Welche Übersetzung oder Dolmetscherdienstleistung Sie auch immer benötigen: setzten Sie sich per Email oder telefonisch

  mit mir in Verbindung, um die Einzelheiten des Übersetzungsauftrags zu besprechen.


  info@uebersetzungsdienst-spanisch.de


  +49(0) 6202- 925311

  +49(0) 151- 23259425


   Alexandra Wunder

   Bruchhäuser Weg  14 C

   68723  Plankstadt


   Weinbergstraße  4

   68259  Mannheim


  Ihre Dokumente werden selbstverständlich mit absoluter Diskretion behandelt, auch wenn kein Auftrag erteilt wird.


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